Unser Fokus liegt auf der ganzjährigen Pflege von Außenanlagen und Gärten.
Die Ganzjahrespflege umfasst sämtliche Arbeiten der Garten- und Außenpflege.
Wir setzen auf leise und umweltfreundliche
Akku-Gartengeräten, Akku-Rasenmäher, Akku-Heckenscheren.
Unsere Leistungen für die ganzjährige Pflege Ihres Gartens.
Häufig wird es auch als Gartenpflege im Abo oder Gartenpflege-Abo bezeichnet.
Nutzen Sie unser Abo für die regelmäßige Pflege Ihrer Außenanlagen – das ganze Jahr über.
Unsere Ganzjahrespflege im Abo umfasst folgende Leistungen:
– Außenanlagepflege und Gartenpflege
– Gehweg und Fußwegreinigung
– Winterdienst
Gartenrückstände entfernen lassen – für einen gepflegten Außenbereich Ihrer Immobilie.
Beauftragen Sie uns mit der fachgerechten Entfernung und Aufarbeitung von Gartenrückständen.
Ein gepflegter Garten trägt zudem zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie bei einem Verkauf bei.
Wir halten uns an die allgemeine Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Niedersachsen, sowie an das Bundeskleingartengesetz.
Wir arbeiten mit leisen und umweltfreundlichen Akku-Gartengeräten, Akku-Rasenmäher, Akku-Heckenscheren.
Für Arbeiten an Ihren Kleingarten können Sie uns gerne beauftragen.
Wir halten uns bei der Durchführung von Arbeiten an das allgemeine Bundeskleingartengesetz.
Das allgemein gültigen Regelungen im („BKleingG“) Bundeskleingartengesetz können
von Ihrem Kleingartenverein gemäß Satzung und Vereinsordnungen abweichen.
Die Satzung und Vereinsordnungen in Ihren Kleingartenverein in Bezug auf die Gartenordnung kann individuelle Vereinbarungen und Regelungen beinhalten, welche den Wünschen des Vorstands und den Mitgliedern nachzukommen.
Des Weiteren können Regelungen und Vorschriften durch Ihren Vorstand festgelegt worden sein, um den Vorschriften von Stadt, Kommune, Landkreis nachzukommen. Der Vorstand ist dann für die Überprüfung und Einhaltung der Vorschriften verantwortlich und hat denen Anwendung nachzuweisen.
Besonders die Lärmschutzverordnung für Lärmbelästigung Geruchsbelästigungen steht im Vorrang.
Dieser dient als Schutzregelung für Nachbarn, Passanten oder auch Tiere einem naheliegenden Naturschutzgebiet.