Außenanlagenpflege und Gartenpflege
von Immobilien, Wohnanlagen
Die regelmäßige Gartenpflege der Außenanlagen steigert den
positiven Gesamteindruck und erhöht damit auch den Wert Ihrer Immobilie.
Unser Fokus liegt auf der ganzjährigen Pflege von Außenanlagen und Gärten.
Die Ganzjahrespflege umfasst sämtliche Arbeiten der Garten- und Außenpflege.
◉ in Hannover, Garbsen, Langenhagen, Isernhagen, Altwarmbüchen, Laatzen, Hemmingen
Wir setzen auf leise und umweltfreundliche
Akku-Gartengeräten, Akku-Rasenmäher, Akku-Heckenscheren.
Unsere Leistungen für die ganzjährige Pflege Ihres Gartens.
Häufig wird es auch als Gartenpflege im Abo oder Gartenpflege-Abo bezeichnet.
Ganzjahrespflege im Abo für Ihren Außenbereich
Nutzen Sie unser Abo für die regelmäßige Pflege Ihrer Außenanlagen – das ganze Jahr über.
Unsere Ganzjahrespflege im Abo umfasst folgende Leistungen:
– Außenanlagepflege und Gartenpflege
– Gehweg und Fußwegreinigung
– Winterdienst
◉ in Hannover, Garbsen, Langenhagen, Isernhagen, Altwarmbüchen, Laatzen, Hemmingen
Wir bringen Ihren Garten auf Vordermann!
Gartenrückstände entfernen lassen – für einen gepflegten Außenbereich Ihrer Immobilie.
Beauftragen Sie uns mit der fachgerechten Entfernung und Aufarbeitung von Gartenrückständen.
Ein gepflegter Garten trägt zudem zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie bei einem Verkauf bei.
Die regelmäßige Pflege der Außenanlagen trägt maßgeblich zur Steigerung des positiven Gesamteindrucks Ihrer Immobilie bei.
Wir bieten unsere Dienstleistungen für WEG-Hausverwaltungen, Wohnanlagen, Hausverwaltungen, Gewerbekunden, Schrebergärten, Kleingärten sowie private Kunden in Hannover an.
FAQ, Fragen und Antworten
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Niedersachsen
Wir halten uns an die allgemeine Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Niedersachsen, sowie an das Bundeskleingartengesetz.
Wir arbeiten mit leisen und umweltfreundlichen Akku-Gartengeräten, Akku-Rasenmäher, Akku-Heckenscheren.
Geräte- und Gartenordnung für Kleingärten
Für Arbeiten an Ihren Kleingarten können Sie uns gerne beauftragen.
Wir halten uns bei der Durchführung von Arbeiten an das allgemeine Bundeskleingartengesetz.
Das allgemein gültigen Regelungen im („BKleingG“) Bundeskleingartengesetz können
von Ihrem Kleingartenverein gemäß Satzung und Vereinsordnungen abweichen.
Die Satzung und Vereinsordnungen in Ihren Kleingartenverein in Bezug auf die Gartenordnung kann individuelle Vereinbarungen und Regelungen beinhalten, welche den Wünschen des Vorstands und den Mitgliedern nachzukommen.
Des Weiteren können Regelungen und Vorschriften durch Ihren Vorstand festgelegt worden sein, um den Vorschriften von Stadt, Kommune, Landkreis nachzukommen. Der Vorstand ist dann für die Überprüfung und Einhaltung der Vorschriften verantwortlich und hat denen Anwendung nachzuweisen.
Besonders die Lärmschutzverordnung für Lärmbelästigung Geruchsbelästigungen steht im Vorrang.
Dieser dient als Schutzregelung für Nachbarn, Passanten oder auch Tiere einem naheliegenden Naturschutzgebiet.