Hausmeister-Service | in Hannover, Garbsen, Langenhagen, Isernhagen, Altwarmbüchen, Laatzen, Hemmingen

Informationen zur beruflichen Selbstständigkeit als Hausmeisterservice.

Zudem empfehle ich Ihnen weitere Infomaitonen zum Thema:
Selbstständigkeit in Deutschland,
Betriebswirtschaftslehre, allgemeine Information.

Als Selbstständiger liegt der Fokus darauf, stabile Zahlungsströme am Markt zu generieren.
Dies beginnt oft mit der Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen.

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-> whmedia – Stefan Weiß

Ein YouTube-Informationsvideo von whmedia – Stefan Weiß
https://www.youtube.com/watch?v=B6y1OgLawhc&t=547s&ab_channel=STEFANWEISS

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-> Destatis – Statistisches Bundesamt

Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen, als Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/_inhalt.html

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-> Die Deutsche Rentenversicherung Bund

Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt – Durchschnittseinkommen im Sinne der deutschen Sozialversicherung, Rentenversicherung.
Als Arbeitseinkommen gilt der Gewinn Überschuss aus einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Einkommensteuerrecht.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/D/durchschnittseinkommen.html

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-> Branchenreports, Branchenbriefe der Banken für Existenzgründer

Die Umsatzvorgaben im Branchenbrief Ihrer Hausbank sind Wegweiser, Kalkulationshilfen.
Die Umsatzvorgaben sein ein notwendiger Mindestumsatz, für Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Grundlage mit Gewinnerzielungsabsicht.
Im Businessplan Ihres erfolgreichen Geschäftsmodell sollte ersichtlich sein, das Sie einen Überschuss aus den operativen Geschäft erwirtschaften.
https://www.hannoversche-volksbank.de/firmenkunden/gruendung-nachfolge/service/branchenbriefe.html
https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/firmenkunden/existenzgruendung-nachfolge/branchenreports.html

Die Selbstständigkeit: Ein Sprungbrett zu Wohlstand und Reichtum einer finanzielle Freiheit?

Die Selbstständigkeit, als Sprungbrett zu Wohlstand und Reichtum einer finanziellen Freiheit?
In der heutigen Zeit hört man oft Begriffe wie „passives Einkommen“ oder „finanzielle Freiheit“, die in aller Munde sind.

finanziellen Herausforderungen in der Selbstständigkeit besteht darin:
dass Sie im Alter in der Lage sein sollten, („Ihre Variante, und deren monatlich Pflegekosten“),
durch einen stabilen („cashflow o. Versicherungsschutz“) zu decken, um Ihre finanzielle Freiheit zu bewahren.

Kostenkalkulation & Preiskalkulation
Den Bruttotariflohn x 235% + zzgl. MwSt.

 200% | Lohnkostenzuschlag von den Tarifvertrag geltenden Brutto-Entgelttabelle eines regulär beschäftigten Arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte
 +35% | kleine Betriebskosten / Sachgemeinkosten / Maschinenkosten

*Dieses ist Ihr am Markt zu realisierender Stundensatz (Selbstkosten Deckungsbeitrag).
| Dieser Stundensatz ist der Betrag, den Sie Ihren Kunden für die Arbeitsleistung pro Stunde in Rechnung stellen sollten.
| Kostenkalkulation als wirtschaftlich selbstständig tätiger Dienstleister, Hausmeister, Hausmeisterservice
der auf eigene Rechnung mit der wirtschaftlichen Verantwortung und Risiko für sein Wagnis selbst haften tut.

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1* Der Gemeinkostenzuschlag ist ein zusammengestellter Orientierungswert als betriebswirtschaftlicher Faktor zu verstehen.

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2* Der Gemeinkostenzuschlag kann individuell abweichen, um Ihre
Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb, Brutto­einkommen aus selbstständiger Arbeit
als Lebensgrundlage und die betriebswirtschaftliche Vollkostenrechnung mit Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen.

Was bedeutet „formschlüssige Zahlung und Abrechnung“?

Eine formschlüssige Zahlung und Abrechnung liegt vor, wenn die Zahlungssystematik, die Preisbildung und die Leistungsabgrenzung sachlich und formal eindeutig aufeinander abgestimmt sind:

  • jede Zahlung einer konkreten, prüfbaren Leistung zugeordnet werden kann,

  • die Abrechnung transparent und logisch nachvollziehbar ist,

  • und keine verdeckte Quersubventionierung oder Mittelverlagerung stattfindet.

Fehlt diese Formschlüssigkeit, ist die gesamte Leistungsbeziehung steuerlich, wirtschaftlich und mietrechtlich angreifbar.

CSR - Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und berufliche Selbstständigkeit

Die Selbstständigkeit: Ein Sprungbrett zu Wohlstand und Reichtum einer finanzielle Freiheit?

Die Selbstständigkeit, als Sprungbrett zu Wohlstand und Reichtum einer finanziellen Freiheit?
In der heutigen Zeit hört man oft Begriffe wie „passives Einkommen“ oder „finanzielle Freiheit“, die in aller Munde sind.

finanziellen Herausforderungen in der Selbstständigkeit besteht darin:
dass Sie im Alter in der Lage sein sollten, („Ihre Variante, und deren monatlich Pflegekosten“),
durch einen stabilen („cashflow o. Versicherungsschutz“) zu decken, um Ihre finanzielle Freiheit zu bewahren.

Thema: Finanzierung

Es gibt: „alternative Finanzierungsmöglichkeit, von Anlagegütern in Ihren Betrieb“

  • Ein Business Angel Netzwerk, welches private Investoren mit Gründern und Unternehmern zusammenbringt.
  • Es könnte sogar sein, dass Sie ehemalige Personen aus Ihrem Berufsfeld mit langjähriger Berufserfahrung gewinnen,
    die Ihnen mit Kapital, und weiteren hilfreichen Tipps ihrer Expertise zur Seite stehen.

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Thema: Businessplan

Mindeset: Die Darstellung von Zahlen im Businessplan

  • Aus der aktuellen Betriebsauswertung deutlich hervorgehen, dass eine Erweiterung Ihres Unternehmens rentabel ist,
    insbesondere wenn Sie sich in einer Wachstumsphase mit nachfragestarken Kunden befinden.
  • Neben den einmaligen Errichtungskosten sollten Sie auch die Berechnung der Umsatzsteigerung und der Ertragsfähigkeit im Businessplan berücksichtigen.
  • In Ihrer auf die Zukunft ausgerichteten Umsatzprognose sollte klar erkennbar sein, dass mit der Fertigstellung der geplanten Investitionen ein langfristiger Überschuss erzielt wird, der die Kapitalkostenstruktur stabilisiert und sich positiv auf die Bilanz auswirkt – einschließlich der neuen Anlagegüter.
  • Die laufenden Kosten für die Unterhaltung der Immobilien und Gebäude sowie die Bewirtschaftung von Maschinen und Geräten sollten ebenfalls eingeplant werden, ebenso wie eine ausreichende Rücklage für Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Wichtig ist, dass Ihre Kostenaufstellung realistisch bleibt und Sie sich mit den Investitionen nicht finanziell überheben.
    (Erhaltungsrücklage, Instandhaltungsrückstellung, Reparatur, Rücklage oder Erneuerung von Abnutzungs,- und Verschleißteilen)

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Gesetzliche Änderungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Unfallverhütung und Arbeitsvorschriften

  • Die Gesetze und Verordnungen dienen dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz.
  • Die Vorschriften regeln unter anderem Anforderungen an Arbeitsstätten, Geräte, Maschinen, den Umgang mit Gefahrstoffen sowie den Schutz durch Arbeitsschutzorganisationen im Betrieb.
  • Für Unternehmen und Privatpersonen stehen spezielle Förderkredite und Programme zur Verfügung, die die Umsetzung dieser Vorschriften unterstützen.

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Gesetzliche Änderungen im Umweltschutzgesetz (USG) – Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt

  • In den letzten Jahren wurden zahlreiche Änderungen im Umweltschutzrecht durch das Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland erlassen.
  • Diese Änderungen können zu Anpassungen in der Produktion oder an Arbeitsplätzen innerhalb Ihres Unternehmens führen.
  • Für die Umsetzung dieser Veränderungen stehen speziell ausgerichtete Förderkredite und Programme für Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung.

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Generell

Eine langfristige Kapitaldienstfähigkeit für die Rückzahlung des Kredit mit Zinsen und Tilgung sollte jederzeit sichergestellt werden.
Die Banken sind leider zu keiner „gesetzlichen Kulanzregelung“ verpflichtet, um den Kredit vorübergehend auf (Zinsen, und Tilgungsfrei) zu stellen.
https://www.youtube.com/watch?v=jUQyTIS_o6A&ab_channel=K%C3%84SER-STR%C3%96BELConsulting%26FinPartner
https://www.youtube.com/watch?v=U8kRIiUgeuI&list=PLUCNj7dVZu3qWVAbs_0Zczxh_YenKkKg7
https://www.youtube.com/watch?v=iive6DEgFzU&ab_channel=AntonyMueller

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Der Umgang im Wettbewerb in der freien Wirtschaft
und der Umgang mit schwierigen Situationen

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1) Der Umgang mit Schwarzarbeit und Nachbarschaftshilfe

  • Die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen ohne ordnungsgemäße Anmeldung verstößt gegen das Steuerrecht sowie das Sozialversicherungsrecht.
  • Eine private Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich privat verursachte Schäden ab.
    Bei der Durchführung von Dienstleistungen sind Schäden, die im Rahmen der Schwarzarbeit entstehen, nicht versichert.
  • Zudem fehlt die Absicherung bei Arbeitsunfällen, da die Berufsgenossenschaft in solchen Fällen nicht greift.

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2) Der Wettbewerb von anderen Dienstleistern aus nebenberuflicher Selbstständigkeit

  • Es gibt vielfältige Gründe, warum sich jemand entscheidet, neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis eine nebenberufliche Selbstständigkeit auszuüben.
    Diese können vielfältig sein:
    (z.B. der Wunsch nach zusätzlichem Einkommen, aus Begeisterung für ein bestimmtes Hobby, oder die Möglichkeit seine Talente und Fähigkeiten auszuleben)
  • Daher wird daher gerne eine nebenberufliche Selbstständigkeit gewählt.
  • Für den Einstieg ist lediglich eine Gewerbeanmeldung bei der Stadtverwaltung erforderlich.

Häufige Fehler:

  • Die nebenberufliche Selbstständigkeit dient nicht zwingend der Bestreitung des Lebensunterhalts oder der Deckung der Sozialabgaben.
  • Bei der Kalkulation des Stundensatzes wird für eine nebenberufliche Selbstständigkeit eine andere Kostenstruktur zugrunde gelegt
    (z.B. da viele nebenberuflich Selbstständige ihr privates Auto, Werkzeug oder sogar das Equipment der Kunden nutzen.
    )

Der Größte Fehler:

  • Es wird bei vielen nebenberuflich Selbstständigen häufig keine betriebswirtschaftliche Vollkostenrechnung erstellt,
    die sowohl die Betriebsausgaben als auch die privaten Lebenshaltungskosten und Sozialabgaben abdeckt.

Tipp:

  • „Bitte lassen Sie sich eine betriebswirtschaftliche Vollkostenrechnung erstellen.“
    ->
    Um Ihr Bewusstsein bereits jetzt dafür zu schärfen, mit welchen Kosten Sie konfrontiert wären,
    wenn Sie später einmal Ihren Lebensunterhalt darüber finanzieren müssten.

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3) Wettbewerb mit etablierte Unternehmen

  • Eine fehlerhafte Arbeitsplatzbemessungsgrundlage kann zu erheblichen wirtschaftlichen und organisatorischen Problemen führen.
  • Wenn Sie sich an einen falschen Maßstab orientieren, führt es im Zeitwirtschaftssystem bei der Tourenplanung zu falschen Durchführungszeiten.
  • Eine hohe Mitarbeiterfluktuation ist ein deutliches Zeichen für Unzufriedenheit oder prekäre Arbeitsbedingungen.
  • Zudem werden die Mitarbeiter nur als Hilfsarbeiter mit niedrigeren Lohn eingestellt, was die Situation weiter verschärft.

was sind Steuern?

Steuern sind eine „wirtschaftliche Anteilnahme“ des Staates, an seinen Steuersubjekten.
Dies entsteht vorher durch festgelegte Beiträge und Steuersatzungen.

„Der Staat hat sich seine Aufgaben selbst gegeben“
Sie sind nicht naturgegeben, sondern durch politische, gesellschaftliche und rechtliche Prozesse entstanden.
Durch Schuldzuweisungen an den Staat, sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die gesellschaftliche Verantwortung gestiegen.

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Der Begriff „doppelte Zahlungsfähigkeit“ ist nicht klar definiert und lässt Raum für Interpretation.

Ich verwende es im Zusammenhang zwischen „Betriebswirtschaft„, „Einkommenssteuer“ und „Banken
Für mich bedeutet es, in einer „verzerrten finanziellen Situation“ zu sein.

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Zu einem betrifft es die „Steuerverzerrung“.

Die Entstehung einer steuerverzerrenden Situation.
Wenn Investitionen aus laufender Kasse getätigt werden,
während die Abschreibung über mehrere Jahre im Rahmen der AfA (Absetzung für Abnutzung) gebucht wird.

Dann entsteht eine steuerverzerrende Wirkung.
Die reale Liquiditätsbelastung der Investition zeigt sich sofort.
Die (steuerliche Entlastung | buchhalterische Gewinnminderung) streckt sich als zeitlicher Aufwand über die jeweilige AfA-Dauer.
Ihr Steuerberater möge Ihnen eine Betriebsvermögensauskunft, als („Übergangsrechnung“) erstellen, um Ihre Haushaltsführung darzustellen.

Zudem hat der Bundesfinanzhof im Urteil: (BFH GrS 1–2/95) die Finanzierungsfreiheit beruflicher Investitionen über Eigenkapital gestärkt.
Das Finanzamt fordert die „offenen AfA-Beträge“ von Ihnen, über die Einkommensteuer, um Ihnen die vollständige Bewegungsfreiheit zu geben.
Die steuerliche Einschränkung über AfA steht jedoch im Widerspruch zum Grundsatz der einmaligen Erfüllung von Geldschulden.
Eine Betriebsvermögensauskunft, als („Übergangsrechnung“) ist nötig, um dem Finanzamt die verantwortungsvolle Haushaltsführung nachzuweisen.

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Zu einem betrifft es die „Geld & Zahlungsverzerrung“.

Wird bei einen betrieblichen Kredit die Tilgung schneller vorgenommen,
als über die AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerliche Entlastungen freigesetzt werden,
entsteht eine Liquiditätsbelastung, die den finanziellen Spielraum des Unternehmens einschränkt und ausgleichen muss.

Regelungslücke bei gesetzlichen Renten- und Sozialabgaben

Das „vergessene“ Einlagenkonto.
Der BFH hat mit Urteil vom 25.02.2025 (Az. VIII R 41/23)

Die Einlagen aus Gründung, oder wirtschaftlichen Verlusten“ stammen ursprünglich aus Nettoeinkommen.

Es gibt kein Gesetz.
Es gibt keinen Hinweis in den Vorschriften.
Dies betrifft insbesondere das „vergessene“ Kapitalsaldo von Privateinlagen bei Selbstständigen.
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⚠️ ACHTUNG – Das „vergessene“ Einlagenkonto

Ein Fall beitragsfreier Sozialabgaben – der nicht geregelt ist.
Es gibt derzeit kein Gesetz, das auf die Problematik hinweist.

Wenn sich jemand nebenberuflich selbstständig macht,
können „die Einlagen aus Gründung, oder wirtschaftlichen Verlusten“
beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

Zum Beispiel: Ausgaben für Anschaffung, Herstellung oder laufende Fixkosten.

Diese Verluste werden vom Finanzamt anerkannt.
Vom Finanzamt erhalten Sie dafür eine Steuererstattung – von den Sozialkassen jedoch keine Beitragserstattung.

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Der Fehler.
Das Missverhältnis:

„Die Einlagen aus Gründung, oder wirtschaftlichen Verlusten“
mindern den steuerpflichtigen Gewinn,
aber nicht die Sozialversicherungsbeiträge.

Die Sozialkassen erkennen diese Einlagen nicht an.
Es gibt keine Erstattung von Beiträgen – auch nicht bei nachgewiesenem Verlust.
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Mindestbeiträge im Sozialrecht:

Selbst bei Verlusten werden Sozialabgaben fällig.
Diese sind auch zu zahlen, wenn kein Gewinn oder sogar ein Verlust entsteht.
Das Mindesteinkommen wird pauschal angenommen.
Es erfolgt keine individuelle Prüfung der wirtschaftlichen Situation.

Das führt zu einer realen Überbelastung in Verlustzeiten.
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Das Missverhältnis – der „strittige Punkt“

Die Steuer erkennt „die Einlagen aus Gründung, oder wirtschaftlichen Verlusten“ voll an.
Die Sozialkassen tun das nicht.
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Der EStDV 1955 (§ 6 Abs. 2):

Die Vorschrift darf nur vom Finanzamt im Rahmen des Steuerrechts angewendet werden –
nämlich bei der Gewinnermittlung durch Betriebsaufgabe oder Veräußerung.

Die Sozialkassen dürfen diese Regelung nicht anwenden.
Sie dürfen daraus kein beitragspflichtiges Einkommen ableiten.
Eine Übertragung ins Sozialversicherungsrecht ist gesetzlich nicht vorgesehen.
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Fehlende Anerkennung im Sozialrecht:

„Die Einlagen aus Gründung, oder wirtschaftlichen Verlusten“
stammen ursprünglich aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen.
Sie stellen keine Einnahmen dar, sondern private Mittel,
die in die Selbstständigkeit investiert wurden.

Im Sozialversicherungsrecht fehlt dafür jede Grundlage.
Es gibt keine Freistellung dieser Einlagen bei der Beitragsberechnung.
Die eingesetzten Mittel bleiben beitragsrechtlich unberücksichtigt.

Es gibt keine Beitragsminderung.
Eine rückwirkende Korrektur ist notwendig. 
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Verfassungsrechtlicher Aspekt:

Das widerspricht dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit und dem Gebot der Gleichbehandlung.
Wer Verluste macht, sollte nicht wie ein Gewinner bei den Sozialkassen behandelt werden.
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Fazit:

Diese Regelung fehlt im Sozialrecht vollständig.
Es gibt keine Freistellung,
keine Verlustberücksichtigung,
keine Beitragsminderung,
und kein Recht auf nachträgliche Korrektur.

Gerade Gründer, Kleinselbstständige und Nebenerwerbstätigen
werden dadurch unverhältnismäßig belastet,
obwohl sie eigenes Kapital einsetzen
und tatsächlich keine Gewinne erzielen.

Hier besteht eine klare Regelungslücke,
die zu ungerechten Beitragspflichten führt
und eine gesetzliche Korrektur dringend erforderlich macht.

Regelungslücke bei GKV-Beiträgen für Selbstständige und gewerbliche Tätige.
Wie fiktive Einkommen zur realen Existenzbedrohung werden

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden oft auf einem fiktiven Einkommen berechnet.
Steuerlich anerkannte Verluste oder Investitionsabzüge werden ungern berücksichtigt.
Das führt zu einer Überbelastung – Selbstständige müssen hohe Beiträge zahlen, obwohl sie wenig oder keinen Gewinn machen.

Diese finanzielle Mehrbelastung kann Liquiditätsengpässe verursachen, Kredite nötig machen und die Existenz gefährden.
Bankberater und Geschäftspartner verstehen das Problem meist nicht.
Die Folge: Unternehmer stehen mit einem Bein im Aus, obwohl ihr Geschäft eigentlich nachhaltig wäre.

Ohne eine Anpassung der GKV-Beitragsbemessung droht vielen Selbstständigen der wirtschaftliche Ruin.
Die abweichende Beitragsregelung zerstört das Vertrauen ins Geldsystem.

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Wirtschaft trifft Sozialrecht – GKV benachteiligt Unternehmertum

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) belastet Selbstständige überproportional.
Zwischen Steuerrecht und Beitragsrecht klafft eine Lücke.
Diese Lücke ist nicht nur unfair – sie ist systemwidrig.

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Gleiches Einkommen – unterschiedliche Beiträge?

Die GKV erkennt steuerliche Regelungen oft nicht an.
Investitionsabzugsbeträge oder Verlustvorträge zählen dort nicht.
Folge: Beiträge werden auf das Einkommen erhoben.

Das ist fragwürdig.
Das ist realitätsfern.
Das ist unternehmerfeindlich.

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Selbstständige zahlen doppelt

Wer investiert, wird bestraft.
Wer Verluste macht, zahlt trotzdem Beiträge.
Wer Investitionsabzugsbeträge bildet, soll am besten trotzdem Beiträge zahlen.

Das untergräbt Vertrauen.
Das gefährdet Existenzen.
Das hemmt Gründungen.

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Drei Systeme – keine Einheit

Selbstständige müssen 3 unterschiedliche Buchungskreise koordinieren:
– Steuerrecht
– Sozialversicherungsrecht
– Finanzierung (z. B. Bankkredite)

Diese Systeme rechnen unterschiedlich.
Das sorgt für Chaos und verhindert Planungssicherheit.

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Beitragsforderungen aus der Luft
Der älteste Klassenkampf – GKV vs. PKV

Die gesetzlichen Krankenkassen würden am besten die steuerlichen Regeln des Finanzamt ignorieren.

Die GKV würde am liebsten  von den Regeln des Steuerrechts abweichen.
Sie folgt ungern dem Finanzamt.

Die GKV erkennt Rücklagen ungern an.
Selbstständige bilden Rücklagen – etwa Investitionsabzugsbeträge (IAB).
Diese senken das steuerliche Einkommen in der Gegenwart.
Die GKV will aber Beiträge auf das „volle Einkommen“ erheben.
Rücklagen sollen sich nicht beitragsmindert auswirken.

Warum?
Rücklagen bringen der GKV heute weniger Beitragseinnahmen.
Wechselt der Versicherte später zur PKV,
ist das zurückgelegte Geld für die GKV dauerhaft verloren.

So entsteht ein struktureller Nachteil für Rücklagenbildner.
Die GKV behandelt sie wie Beitragsvermeider.

Das ist kein Zufall.
Es ist ein Systemfehler.
Ein stiller Klassenkampf – zwischen GKV und PKV.
Ein Steitpunkt für alle, die vorsorgen und selbstständig bleiben wollen.

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Meine Forderung: Fairness für Selbstständige
Schluss mit abweichenden Regelungen der Krankenkassen gegenüber freiwillig Versicherten

Der Bundeszuschuss zur GKV (aktuell ca. 14,5 Mrd. €) soll gebunden werden.
Die Krankenkasse muss das Steuerrecht achten, bevor es einen Zuschuss über den Bundeszuschuss erhalten tut.

Die GKV muss sich an das halten, was das Finanzamt vorgibt.
Keine Sonderregeln. Keine abweichenden Fantasie-Einkommen.

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Umsetzungsidee
Gesetzesänderung im § 221 SGB V:

Der Bundeszuschuss nach § 221 SGB V soll künftig nur dann in voller Höhe gezahlt,
wenn die gesetzlichen Krankenkassen bei freiwillig Versicherten die Einkommensfeststellung nach Einkommensteuerrecht vornehmen.
Einkünfte sind im Sinne des Einkommensteuerrechts anzuerkennen.

(1) für gewerblich tätige Personen (§ 2 GewStG) ist eine kalkulatorische Aufschlagsmethode mittels SV-Lohnsoftware zulässig; die Belastung ist als Arbeitgeber-Belastung zu werten.

(2) negative Einkünfte aus einzelnen Einkunftsarten bleiben zur Sicherung der Finanzstabilität
der GKV und zur Vermeidung von Rückerstattungen unberücksichtigt.

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Jetzt handeln!

Diese Regelungslücke benachteiligt Gründer und Selbstständige.
Sie schafft Unsicherheit, Liquiditätsprobleme und Ungleichheit.

Ich fordere:
Ein faires, transparentes und gesetzlich einheitliches Beitragssystem.
Für Vertrauen. Für Gerechtigkeit. Für Unternehmertum.

Die 4-Tage-Woche, für Deutschland?

Ein sozial orientiertes Projekt mit einer 30-Stunden-Woche (4-Tage-Woche) könnte die Produktivität ausgleichen und die Arbeitslosigkeit senken.
Es würde zudem die regionalen Strukturen stärken, Ressourcen schonen.
Ein Überdenken der Prioritäten, wie etwa der Verzicht auf ein zweites Auto.